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16.03.2022 Taxitarife steigen nach fast fünf Jahren

Neue Rechtsverordnung im Stadt- und Landkreis
Ein beleuchtetes Taxi-Zeichen auf einem Autodach.
Quelle: orelphoto ? stock.adobe.com

Der Stadt- und Landkreis Heilbronn erlassen zum 1. April eine neue Rechtsverordnung über die Taxigebühren. Damit werden die Beförderungsentgelte erstmals seit Oktober 2017 an die allgemeinen Kostensteigerungen angepasst, zu denen Kraftstoff- und Fahrzeugpreise ebenso beitragen wie Mindestlohnerhöhungen. 

Hierbei sind die wirtschaftliche Lage des örtlichen Taxigewerbes mit den öffentlichen Verkehrsinteressen an leistungsgerechten und erschwinglichen Taxipreisen in Einklang zu bringen. Grundlage für die rund 20-prozentige Tariferhöhung ist daher ein Gutachten über die Kostenentwicklung von 2017/2018 bis Mitte 2022. 

Fahrpreis besteht aus Grund-, Kilometer- und Zeitpreis

Der Fahrpreis, den Taxifahrer erheben, setzt sich aus dem Grundpreis für das bereitgestellte Taxi, dem Kilometerpreis und dem Zeitpreis zusammen. Der Grundpreis bei Taxen mit bis zu vier Fahrgastplätzen liegt jetzt bei 3,70 Euro. Zuvor waren es 3,20 Euro. Der Kilometerpreis beträgt bei Strecken bis drei Kilometer 2,90 Euro (bislang 2,50 Euro) und bei Fahrten ab drei Kilometern 2,20 Euro (bislang 1,80 Euro). Der Zeittarif, der bei Anhalten und verkehrsbedingtem Langsamfahren des Taxis in Kraft tritt, erhöht sich von bisher 33 Euro auf 40 Euro pro Stunde. 

Auch der Grundpreis für Großraumtaxen - ab der Beförderung von fünf Fahrgästen - und für Rollstuhltaxen, die speziell für den Transport von Rollstühlen ausgerüstet sind und in denen Fahrgäste sitzend in ihrem Rollstuhl befördert werden, wird erhöht: Statt sechs Euro werden nun 6,90 Euro fällig. Der Kilometerpreis beträgt nun 2,60 Euro (bisher: 2,20 Euro). Der Zeittarif liegt hier nun ebenfalls bei 40 Euro.

Die Zuschläge pro Tier oder Sache bleiben unverändert bei einem Euro pro Tier oder Sache, insgesamt aber höchstens fünf Euro.

Die Stadt Heilbronn und der Landkreis Heilbronn haben bei der Festsetzung der Taxitarife wiederholt eng zusammengearbeitet. Die neuen Fahrpreise sowie die neue Rechtsverordnung sind sowohl auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.landkreis-heilbronn.de/personen-und-gueter.580.htm als auch auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/rathaus/stadtrecht.html, Öffentliche Sicherheit und Ordnung abrufbar.