Logo Landkreis-Heilbronn

16.02.2021 Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust ab sofort per Post möglich

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Quelle: studio v-zwoelf ? stock.adobe.com

Namens- oder Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren (innerhalb des Landkreises) können schon seit einigen Monaten per Post erledigt werden. Nun erweitert die Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn ihren Service für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Heilbronn. Ab sofort kann auch die Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust auf dem Postweg erledigt werden. 

Ein Formular für die Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines steht unter www.landkreis-heilbronn.de/verlust-fahrzeugschein zum Download bereit oder kann per E-Mail an kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de angefordert werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn gesendet. Das Landratsamt übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg. 

Sofern die Unterlagen vollständig sind und kein Zulassungshemmnis besteht, stellt die Zulassungsstelle den Ersatz-Fahrzeugschein in der Regel am Tag des Posteingangs aus. Anschließend werden die neuen Unterlagen zusammen mit einem Anschreiben und einer Kostenrechnung mit einer Postzustellungsurkunde an den Antragssteller zurückgesendet. 

Durch den erhöhten Arbeitsaufwand und den Postversand mittels Postzustellungsurkunde entstehen Mehrkosten von 16,25 €. Der gesamte Vorgang kostet deshalb in der Regel 58,65 €.