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14.02.2019 Blauzungenkrankheit - Informationen zum Ausbruch

In einem Rinderbestand im Landkreis Raststatt wurde am 12. Dezember 2018 die Blauzungenkrankheit (BTV-8) festgestellt. Daraufhin wurde um den Ausbruchsbetrieb ein Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 km eingerichtet. Das bedeutet, dass das ganze Land Baden-Württemberg, also auch der Landkreis Heilbronn, zu einem so genannten BTV-8-Sperrgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt wurde. Das Landratsamt Heilbronn hat hierzu eine Allgemeinverfügung veröffentlich, die ab sofort gültig ist. Die Allgemeinverfügung ist unter Downloads abrufbar.

Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr. Deshalb können Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden.

Sämtliche Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltungen sowie die Haltung von Wildwiederkäuern im Landkreis Heilbronn müssen dem Landratsamt Heilbronn unter Angabe des Standortes angezeigt werden. Hierzu kann der vom Veterinäramt des Landkreises zur Verfügung gestellte Meldevordruck verwendet werden. Den Vordruck sowie weitere Hinweise zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier

Das Verbringen der genannten Tiere innerhalb von Baden-Württemberg ist ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung mit Genehmigung des jeweils zuständigen Veterinäramtes möglich, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Es wird daher dringend empfohlen den Tierbestand impfen zu lassen. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg sowie das Land Baden-Württemberg geben einen Zuschuss zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Bitte nehmen Sie hierzu mit Ihrem Tierarzt Kontakt auf.

Zuständiges Amt

Veterinäramt

07131 994-607
07131 994-197
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn