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30.11.2020 Namens- oder Adressänderungen innerhalb des Landkreises ab sofort per Post möglich

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Quelle: studio v-zwoelf ? stock.adobe.com

Ob bei Heirat, Scheidung oder Umzug: Eine Änderung des Namens oder der Adresse muss in allen wichtigen Dokumenten eingetragen werden. Dazu gehören auch die Fahrzeugpapiere. Bisher war es notwendig, Änderungen der Halterdaten bei der Zulassungsstelle vor Ort mitzuteilen. Ab sofort besteht bei der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn alternativ die Möglichkeit, Namens- oder Adressänderungen bequem auf dem Postweg zu erledigen.

Ein Formular für die Änderung der Halterdaten steht unter www.landkreis-heilbronn.de/aenderung-halterdaten zum Download bereit oder kann per E-Mail an kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de angefordert werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn gesendet. Das Landratsamt übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg. Es wird empfohlen, den Fahrzeugschein an das Antragsformular zu heften.
Sofern die Unterlagen vollständig sind und kein Zulassungshemmnis besteht, führt die Zulassungsstelle die Namens- bzw. Adressänderung in der Regel am Tag des Posteingangs durch. Anschließend werden die geänderten Unterlagen zusammen mit einem Anschreiben und einer Kostenrechnung mit einer Postzustellungsurkunde an den Antragssteller zurückgesendet. 

Durch den erhöhten Arbeitsaufwand und den Postversand mittels Postzustellungsurkunde entstehen Mehrkosten von 16,25 €. Der gesamte Vorgang kostet deshalb in der Regel 27,95 €.