Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und nicht auf den Menschen übertragen werden kann. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit nicht möglich. Die gefährliche Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa auch in Richtung Westen aus. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern und indirekt z.B. über Fahrzeuge, Futter, Einstreu, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen. Eine besondere Rolle spielen bei der Verbreitung des Virus aber auch Lebensmittel, die von infizierten Tieren gewonnen wurden. So kann beispielsweise ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot, das von einem Wildschwein gefressen wird ausreichen, um die Seuche weiterzuverbreiten.
Deshalb sollten aus dem Urlaub keine Fleisch- oder Wurstwaren mitgebracht werden und Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.
Ziel ist es, den Eintrag der ASP in unsere heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. Neben der Jägerschaft und den Nutztierhaltern kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die weitere Ausbreitung der Tiersuche zu verhindern.
Mitte Juni 2024 wurde in Hessen, im Landkreis Groß-Gerau die ASP bei einem Wildschwein nachgewiesen. Weitere Nachweise, auch in Hausschweinebeständen sowie in Rheinland-Pfalz folgten. Am 08.08.2024 wurde im benachbarten Rhein-Neckar-Kreis erstmalig das Virus bei einem krank erlegten Wildschwein in Baden-Württemberg festgestellt.
Pressemitteilung des MLR vom 09.08.2024
Auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts können aktualisierte Karten und Fallzahlen eingesehen werden.