Für Menschen mit einer Schwer-Behinderung gibt es einen Fahr-Dienst.
Den Fahr-Dienst macht der Arbeiter-Samariter-Bund.
Der Arbeiter-Samariter-Bund heißt kurz ASB.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Tagesaktuell werden weitere Termine freigeschalten.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Leichte Sprache Fahr-Dienst für schwer-behinderte Menschen
Wie oft kann ich mit dem Fahr-Dienst fahren?
- 3 Fahrten im Monat
Was kostet der Fahr-Dienst im Monat?
- 1. Fahrt kostet kein Geld.
- 2. Fahrt kostet Geld.
- 3. Fahrt kostet Geld.
Der Fahr-Dienst kostet kein Geld, wenn Sie Hilfe zum Lebens-Unterhalt oder Grund-Sicherung nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2 oder 12 bekommen.
Wieweit darf ich mit dem Fahr-Dienst fahren?
- 1 Fahrt kann 30 Kilo-Meter sein.
Wo ist der ASB?
Arbeiter- Samariter-Bund Heilbronn
Wilhelm-Straße 34
74072 Heilbronn