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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Leichte Sprache Fahr-Dienst für schwer-behinderte Menschen

Ein kleiner Bus mit dem Schwerbehinderten-Symbol
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers


Für Menschen mit einer Schwer-Behinderung gibt es einen Fahr-Dienst. 
                                   
Den Fahr-Dienst macht der Arbeiter-Samariter-Bund.
Der Arbeiter-Samariter-Bund heißt kurz ASB.

Ein Ausweis für schwerbehinderte Menschen
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Wer kann mit dem Fahr-Dienst fahren?

  • Schwer-Behinderten-Ausweis mit Merk-Zeichen aG. 
  • Man wohnt im Land-Kreis Heilbronn.

Quelle: Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Wie oft kann ich mit dem Fahr-Dienst fahren?

  • 3 Fahrten im Monat

Was kostet der Fahr-Dienst im Monat?

  • 1. Fahrt kostet kein Geld.
  • 2. Fahrt kostet Geld.
  • 3. Fahrt kostet Geld.

Der Fahr-Dienst kostet kein Geld, wenn Sie Hilfe zum Lebens-Unterhalt oder Grund-Sicherung nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2 oder 12 bekommen.  

Wieweit darf ich mit dem Fahr-Dienst fahren?

  • 1 Fahrt kann 30 Kilo-Meter sein.

Ein Telefon.
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Wenn Sie einen Fahr-Dienst möchten, rufen Sie den ASB an:   
 
Telefon: 0 71 31 96 55 11

Sie können anrufen:

Montag bis Freitag

  • Ab 8 Uhr
  • Bis 16 Uhr 30

Wo ist der ASB?

Arbeiter- Samariter-Bund Heilbronn

Wilhelm-Straße 34

74072 Heilbronn